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In diesem Artikel tauchen wir tiefer in die neu vorgeschlagene Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Ziel dieser neuen EU-Richtlinie ist es, Investoren und Verbrauchern mehr Informationen über den Fußabdruck von Organisationen zu geben, bei denen sie einkaufen. Mit diesem Wissen über Unternehmen können Investoren, Partner und Verbraucher fundierte Entscheidungen darüber treffen, in welche Unternehmen sie investieren wollen, mit wem sie zusammenarbeiten oder von wem sie kaufen wollen — und so auf diese Weise nachhaltigere Entscheidungen treffen. Die Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten, die Umweltziele unterstützen, ist einer der wichtigsten Faktoren für das Erreichen des Netto-Null-Ziels der EU für 2050.
Bis vor Kurzem galt die Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) war der wichtigste geltende Compliance-Rahmen. Gemäß der NFRD sind nur große Unternehmen (> 500 Mitarbeiter) verpflichtet, Berichte über soziale Verantwortung (einschließlich relevanter KPIs) zu veröffentlichen. In der Praxis wurden mehrere Mängel im Zusammenhang mit der Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Relevanz der bereitgestellten nichtfinanziellen Informationen festgestellt.
Daher wurde der CSRD vorgestellt. Das CSRD wird viele Unternehmen (> 50.000 gegenüber ca. 11.700) dazu verpflichten, detailliertere Informationen über ihren CO2-Fußabdruck offenzulegen. Der Vorschlag verlangt von den Unternehmen, dass sie sich auf die gemeldeten Informationen verlassen können, enthält detailliertere Berichtspflichten und verlangt von den Unternehmen, die gemeldeten Informationen zu kennzeichnen, damit sie maschinenlesbar sind. Auf diese Weise können Prüfer die Daten effizient überprüfen und bewerten. Darüber hinaus wird ein standardisiertes Format verwendet, das für Anleger aufschlussreicher ist und sicherstellt, dass die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen verbessert wird.
Alle Organisationen, die bereits in den bestehenden Geltungsbereich von NFRD.
Alle Organisationen, für die mindestens zwei der folgenden Bedingungen gelten:
1. Nettoumsatz von mindestens €50 Millionen;
2. eine Bilanzsumme von mindestens €25 Millionen;
3. Mehr als 250 Mitarbeiter.
Alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU müssen die Vorschriften einhalten, wenn sie Tochtergesellschaften in der EU haben oder Wertpapiere auf EU-regulierten Märkten besitzen (Kleinstunternehmen bilden eine Ausnahme).
CSRD-Konformität wird bis 2025 für Unternehmen gelten, die über 2024 berichten. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird keine unverbindliche Entscheidung mehr sein. Daher ist es am besten, jetzt damit zu beginnen, indem Sie sich beispielsweise unsere Liste ansehen CSRD-Softwaretools. Alternativ eine Demo buchen heute mit einem unserer Experten.