Disclaimer: New EUDR developments - December 2025
In November 2025, the European Parliament and Council backed key changes to the EU Deforestation Regulation (EUDR), including a 12‑month enforcement delay and simplified obligations based on company size and supply chain role.
Key changes proposed:
These updates are not yet legally binding. A final text will be confirmed through trilogue negotiations and formal publication in the EU’s Official Journal. Until then, the current EUDR regulation and deadlines remain in force.
We continue to monitor developments and will update all guidance as the final law is adopted.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU tritt in eine neue Phase. Bislang mussten Importeure lediglich die in bestimmten kohlenstoffintensiven Waren enthaltenen Emissionen melden. Ab dem 1. Januar 2026 wechselt das System von der Berichtspflicht zur Zahlungspflicht.
Im Mittelpunkt dieses Wandels stehen CBAM-Zertifikate: die Compliance-Währung unter den neuen Regeln. Importeure müssen diese Zertifikate kaufen und abgeben, um die eingebetteten Emissionen ihrer importierten Waren abzudecken.
Dieser Artikel erklärt, was CBAM-Zertifikate sind, wie man sie erhält und was Ihr Unternehmen jetzt tun kann, um vorbereitet zu sein. Wir behandeln die praktischen Schritte, die mittelständische Importeure unternehmen müssen, von der Emissionsverfolgung bis zur Kostenprognose, um sich auf die Definitivphase des CBAM vorzubereiten.
Ein CBAM-Zertifikat ist die Einheit, die Importeure kaufen und abgeben müssen, um die EU-CBAM-Verordnung zu erfüllen. Jedes Zertifikat entspricht einer Tonne CO₂-Äquivalent an eingebetteten Emissionen der importierten Waren.
Ab 2026 müssen Importeure kohlenstoffintensiver Produkte wie Zement, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff die Emissionen ihrer Waren mit CBAM-Zertifikaten abdecken.
Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen EU-Produzenten, die bereits für ihre Emissionen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) zahlen, und ausländischen Produzenten zu schaffen, die keinen vergleichbaren CO₂-Kosten ausgesetzt sind.
Ohne diese Anpassung besteht ein reales Risiko von Carbon Leakage, bei dem Unternehmen die Produktion in Länder mit schwächeren Klimaregulierungen verlagern und damit die Klimaschutzbemühungen der EU untergraben.

Laut Daten des Europäischen Parlaments sind über 20 % der gesamten CO₂-Emissionen der EU mit Waren und Dienstleistungen verbunden, die außerhalb der EU produziert, aber innerhalb der EU konsumiert werden.
Der Preis der CBAM-Zertifikate spiegelt den wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate wider. Das bedeutet, dass die finanziellen Auswirkungen auf Importeure im Zeitverlauf schwanken und eine kontinuierliche Überwachung und Prognose erfordern.
Stand Mai 2025 lag der durchschnittliche EU-ETS-Preis bei rund 70,38 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent. Wer Waren mit 1.000 Tonnen eingebetteten CO₂-Emissionen importiert, müsste demnach 1.000 CBAM-Zertifikate erwerben, was zu aktuellen Preisen rund 70.380 Euro entspricht.
CBAM-Zertifikate sind ein CO₂-Zahlungsmechanismus. Während die aktuelle Übergangsphase nur auf die Berichterstattung ausgerichtet ist, bringt die Definitivphase echte finanzielle und administrative Verpflichtungen mit sich. Das Verständnis der Funktionsweise von Zertifikaten ist entscheidend für Budgetplanung, Lieferantenmanagement und Compliance-Planung.
Gemäß der aktuellen Verordnung beginnt die Definitivphase des CBAM am 1. Januar 2026. Ab diesem Datum sind Importeure von betroffenen Waren in die EU verpflichtet, die eingebetteten Emissionen ihrer Produkte zu überwachen und zu berechnen.
Wichtige Termine:
Unternehmen müssen sich gut vor 2026 vorbereiten, indem sie mit Lieferanten zusammenarbeiten, um Emissionsdaten zu erhalten, und Systeme einrichten, um eingebetteten Kohlenstoff präzise zu berechnen und zu verfolgen.
Das Fazit: CBAM-Compliance wird bald mit realen Kosten verbunden sein, und Unternehmen, die jetzt mit der Vorbereitung beginnen, werden besser in der Lage sein, diese Kosten effektiv zu steuern.
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CBAM-Zertifikatpreise sind nicht festgelegt. Sie orientieren sich am wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Zertifikate. Das bedeutet, dass die Compliance-Kosten mit dem CO₂-Markt steigen oder fallen.
Importeure müssen die CO₂-Preise regelmäßig beobachten, um Kosten präzise zu prognostizieren und Budgetüberraschungen zu vermeiden. Die EU veröffentlicht wöchentlich den durchschnittlichen ETS-Preis, der den Preis für CBAM-Zertifikate in diesem Zeitraum festlegt.
In einigen Fällen können Importeure ihre CBAM-Verpflichtung reduzieren, wenn im Ursprungsland bereits ein CO₂-Preis gezahlt wurde. Der gezahlte Betrag kann von der Anzahl der erforderlichen CBAM-Zertifikate abgezogen werden. Dies gilt jedoch nur für Länder mit anerkannten CO₂-Preissystemen. Beispiele:
Anerkannt:
Nicht anerkannt:
Um CBAM-Zertifikate kaufen und nutzen zu können, müssen Unternehmen zunächst als autorisierte CBAM-Anmelder registriert sein.
Die Europäische Kommission hat das CBAM-Anmelderregister am 31. März 2025 geöffnet und Unternehmen damit einen Vorsprung beim Autorisierungsprozess verschafft. Ohne diesen Status können Sie weder auf das CBAM-Register zugreifen noch Ihre Pflichten im Rahmen des Mechanismus erfüllen.
Der Prozess läuft wie folgt ab:

Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine eigene NCA, die für die Genehmigung von CBAM-Anmeldern zuständig ist. Anträge sollten rechtzeitig vor der Frist 2026 eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Nach der Autorisierung erhalten Unternehmen ein CBAM-Konto im EU-weiten CBAM-Register: einer zentralen Plattform zum Kauf, zur Verwaltung und zur Abgabe von Zertifikaten.
CBAM-Zertifikate können direkt über das Register zum wöchentlich von der EU festgelegten ETS-Durchschnittspreis erworben werden. Der Kauf ist auf den tatsächlichen Bedarf begrenzt und muss mit den gemeldeten Emissionen übereinstimmen.
Importeure müssen bis zum 31. Mai jeden Jahres CBAM-Zertifikate in Höhe der verifizierten eingebetteten Emissionen des Vorjahres abgeben. Sie müssen sicherstellen, dass die erforderliche Anzahl an CBAM-Zertifikaten auf ihrem Konto im nationalen Register verfügbar ist.
Am Ende jedes Quartals müssen Importeure zudem prüfen, ob die Anzahl der CBAM-Zertifikate auf ihrem Konto mindestens 80 Prozent der eingebetteten Emissionen aller seit Jahresbeginn importierten Waren entspricht (siehe Artikel 19).
Zu beachten ist, dass CBAM-Zertifikate weder handelbar noch übertragbar sind. Sie können nicht weiterverkauft oder zwischen Unternehmen geteilt werden, anders als EU-ETS-Zertifikate, und jeder Importeur ist individuell für die Compliance verantwortlich.
Auch wenn der Kauf von CBAM-Zertifikaten erst 2026 beginnt, sollte die Arbeit zur Kostenprognose und Risikominimierung jetzt starten. Der Schlüssel dazu sind präzise Emissionsdaten, insbesondere im Jahr 2025.
Um Budgetüberraschungen zu vermeiden, sollten Importeure beginnen, Zertifikatsvolumen und -kosten auf Basis der in der Übergangsphase gemeldeten Emissionsdaten zu schätzen. Das bedeutet, eng mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, um eingebettete Emissionswerte regelmäßig zu erfassen, anstatt alles auf einmal zusammenzutragen.
Die kontinuierliche Emissionsverfolgung bietet zwei wesentliche Vorteile:
Bei Coolset sind wir überzeugt, dass der klügste Schritt jetzt darin besteht, einen sauberen, konsistenten Emissionsdatensatz aufzubauen und eine regelmäßige Lieferanteneinbindung zu etablieren. Das ebnet nicht nur den Weg zur CBAM-Compliance, sondern stärkt auch Ihre übergreifende Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Je früher Sie mit der Verfolgung beginnen, desto besser sind Sie in der Lage, sowohl Emissionen als auch Kosten zu kontrollieren, wenn die Definitivphase in Kraft tritt.
Unsere Plattform hilft mittelständischen Importeuren dabei, Emissionsdaten zu prognostizieren, zu berechnen und zu verwalten. Nehmen Sie Kontakt auf, um finanzielle Überraschungen im Jahr 2026 zu vermeiden.
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Hier sind einige der häufigsten Fragen zu CBAM-Zertifikaten mit klaren Antworten, die Ihnen bei der Vorbereitung helfen.
In der EU ansässige Importeure sind für den Kauf und die Abgabe von CBAM-Zertifikaten verantwortlich. Die Kosten können nicht direkt an Lieferanten außerhalb der EU weitergegeben werden, können aber in Beschaffungsstrategien einbezogen werden.
CBAM-Zertifikate sind weder handelbar noch übertragbar. Sie können nur vom autorisierten Anmelder verwendet werden, der sie erworben hat. Dies unterscheidet sie von ETS-Zertifikaten, die zwischen Unternehmen und Märkten gehandelt werden können.
Wenn Sie nicht genügend CBAM-Zertifikate abgeben, erhalten Sie von Ihrer zuständigen Behörde eine Aufforderung, die fehlenden Zertifikate innerhalb eines Monats nachzureichen (siehe Artikel 19).
Ungenaue oder verspätete Meldungen können in der Übergangsphase (2023–2025) zu Bußgeldern von 10–50 Euro pro Tonne nicht gemeldeter Emissionen führen. Ab 2026 steigen die Strafen auf 100 Euro pro überschüssige Tonne, wenn nicht genügend Zertifikate abgegeben werden.
Nur autorisierte Anmelder dürfen importieren. Nicht registrierte Unternehmen können mit strengeren Strafen oder Importbeschränkungen rechnen.

Das importierende Unternehmen trägt letztlich die Verantwortung dafür, dass die im Rahmen von CBAM gemeldeten Emissionsdaten korrekt und überprüfbar sind, auch wenn sie von einem Lieferanten stammen. Deshalb sind eine robuste Datenerfassung und eine enge Lieferanteneinbindung unerlässlich.
Mit dem Näherrücken der CBAM-Definitivphase ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um von der Berichterstattung zur Vorbereitung überzugehen. Auch wenn der Zertifikatskauf erst 2026 beginnt, muss die Grundlagenarbeit deutlich früher erfolgen.
Worauf Importeure sich jetzt konzentrieren sollten:
Je genauer und konsistenter Ihre Daten sind, desto weniger Überraschungen werden Sie erleben, sowohl operativ als auch finanziell, wenn die Zertifikatsabgabe zur Pflicht wird.
Coolset unterstützt mittelständische Importeure bei der CBAM-Vorbereitung mit Emissionsverfolgung, Lieferantendatenkoordination und Compliance-Workflows. Demo anfordern und erfahren, wie wir Ihre CBAM-Compliance unterstützen können.
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